Lebensrettende Sofortmassnahmen (LSM) "für
Langschläfer" ab 2007
Sie wollen den Führerschein?
- In diesem Kurs zeigen wir Ihnen alle lebensrettende Massnahmen zu denen
Sie neben einer moralischen auch eine rechtliche Verpflichtung haben.
Dieser Kurs ist Pflicht für Führerscheinbewerber/innen der Klassen
A, A1, B, BE sowieL, M und T (alt: 1, 3, 4
und 5). Für die Führerscheinklassen C und D (alt: 2) ist ein
Erste Hilfe Lehrgang erforderlich.