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Für wen?
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Erziehungsberechtigten
bzw. Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt
werden. Das Jugendamt wird dann über den Bedarf und Umfang der Hilfe
zusammen mit den Antragsstellen entscheiden. Voraussetzung zur Genehmigung
sind der Wunsch nach Unterstützung, Beratung und/oder Veränderung
innerhalb der Familie.
Wer bezahlt?
Dem Jugendamt obliegt die Genehmigung nach § 31 KJHG und
die Finanzierung dieser für die Familien kostenfreie Hilfe.
Wie lange?
Sozialpädagogische Familienhilfe ist auf 1-2 Jahren Dauer
angelegt und findet regelmässig zwei- bis viermal pro Woche zu fest
mit der Familie vereinbarten Terminen, abgestimmt auf deren Bedürfnisse,
statt.
Wer arbeitet in den Familien?
Der ASB bewirkt die Umsetzung der Hilfe in den Familien durch
ein interdisziplinäres Team mit Ausbildungen in verschiedenen pädagogischen
Fachbereichen, wie z.B. Diplom-Pädagogik, Heil- und Sozialsoripädagogik.
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