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  Sozialpädagogische Familienhilfe
 
     
 
 

Hilfe zur Selbsthilfe

   
   
Die "sozialpädagogische Familienhilfe" ist eine professionelle sozial pädagogische Begleitung und Beratung von Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG (SGB VIII §27, §31). Sie findet unmittelbar im Lebensalltag und im sozialen Umfeld der Familie statt.

 

  Familien werden aktiv unterstützt

  • in ihren Erziehungsaufgaben im familiären Beziehungsgeflecht
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen
  • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • bei der Vermittung weiterer Beratungs- und Hilfsangebote


 

  Mit welchen Zielen?

  • den Lebensraum Familie für die Kinder zu erhalten oder wieder herzustellen!
  • Hilfe zur Selbsthilfe zu geben!


 

Für wen?
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Das Jugendamt wird dann über den Bedarf und Umfang der Hilfe zusammen mit den Antragsstellen entscheiden. Voraussetzung zur Genehmigung sind der Wunsch nach Unterstützung, Beratung und/oder Veränderung innerhalb der Familie.

Wer bezahlt?
Dem Jugendamt obliegt die Genehmigung nach § 31 KJHG und die Finanzierung dieser für die Familien kostenfreie Hilfe.

Wie lange?
Sozialpädagogische Familienhilfe ist auf 1-2 Jahren Dauer angelegt und findet regelmässig zwei- bis viermal pro Woche zu fest mit der Familie vereinbarten Terminen, abgestimmt auf deren Bedürfnisse, statt.

Wer arbeitet in den Familien?
Der ASB bewirkt die Umsetzung der Hilfe in den Familien durch ein interdisziplinäres Team mit Ausbildungen in verschiedenen pädagogischen Fachbereichen, wie z.B. Diplom-Pädagogik, Heil- und Sozialsoripädagogik.

 


Arbeiter-Samariter-Bund

Kreisverband Neu-Ulm e.V.
Jugendhilfestation Mittelpunkt

Langestrasse 20
89257 Illertissen-Au

Leitung:  Helga Koppitz
 

Tel. (07303) 90 36 37
Fax (07303) 90 36 38

h.koppitz@asb-neu-ulm.de