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  Soziale Gruppenarbeit
 
     
 
 

an Schulen nach § 75 SGB VIII

   
   
Soziale Gruppenarbeit in der Schule erfolgt bedarfsorientiert und entspricht fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem Standard, wie er im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) festgeschrieben ist.

Durch präventive Leistungen soll Soziale Gruppenarbeit in der Schule dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen in der Schule, in Ihrem Elternhaus, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen und zu erhalten.

Soziale Gruppenarbeit in der Schule richtet sich insbesondere an junge Menschen in sozialen, emotionalen und/oder materiellen Mangelsituationen, die zusammen mit erlernten problematischen Verhaltensweisen zu Konflikten mit ihrer Umgebung führen. Dies kann beispielsweise durch erhöhte Gewaltbereitschaft oder durch vermehrte Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten darstellen.

Die soziale Gruppenarbeit in der Schule hat vorrangig eine kompensatorische Funktion, die über die Vermittlung positiver Erlebnisse und sozialen Lernens, Verhaltensänderungen und Entlastung beim Kind bzw. Jugendlichen bewirken und deren persönliche Entwicklung fördern soll.

Eigeninitiative, Selbstständigkeit und soziale Kompetenz sind Ziele, die im Vordergrund stehen. Durch die Einbeziehung des soz. Umfeldes in der Schule können in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen Benachteiligungen reduziert und Problemverschärfung verhindert werden.

 
Ziele der sozialen Gruppenarbeit

• Stärkung vorhandener Ressourcen
• Ausbau von Eigeninitiative und Verantwortungsübernahme
• Unterstützung um schulischen Anforderungen eher gerecht werden zu können
• Förderung von Selbstwertgefühl, Kontakt und Beziehungsfähigkeit
• Kritik- und Konfliktfähigkeit
• Suchtprävention
• Selbstständigkeit und Selbstverantwortung
• Hilfestellung für Eltern in Krisen
• Reduzierung der Bereitschaft zu Gewalt



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