|
Es wird in folgende
Pflegestufen unterteilt :
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal
täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im
Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten
betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten
entfallen.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal
täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand
hierfür mindestens 3 Stunden betragen, hierbei müssen auf die
Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig):
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die
Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im
Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden
betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden
entfallen.
Härtefall:
Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher
Pflegeaufwand notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege
auch des nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam
(zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Stunden täglich, davon
wenigstens 2 Stunden in der Nacht, erforderlich ist.
|
|
|